Mitglied im Bayerischen Eissport-Verband

Teilnahme am Kreispokal Herren

Aus aktuellem Anlass verweisen wir auf den Beschluss der Kreisversammlung Herbst 2004 vom 24.09.2004.

Hier wurde unter Punkt 10 folgendes beschlossen:

Nimmt ein Verein an Meisterschaftswettbewerben teil, so ist eine Teilnahme am Kreispokal Pflicht.

Nimmt ein Verein am Kreispokal teil, ist er nicht verpflichtet an Meisterschaften teilzunehmen.

Diese Regelung gilt nicht für die Wettbewerbe Damen und Herren Ü 50.

Bei Abmeldung der Teilnahme ist die Startgebühr trotzdem zu entrichten.

Ein unentschuldigtes „nicht antreten“ wird beim Kreissportgericht angezeigt.

08.11.2017 – Der Vorstand

Diese Mitteilung steht auch als PDF-Datei unter

Aktuelles  *  Neue Mitteilungen  *  Mitteilungen_2017

zum Download bereit.

08.11.2017 Wolfgang Baschus