Aus aktuellem Anlass verweisen wir auf den Beschluss der Kreisversammlung Herbst 2004 vom 24.09.2004.
Hier wurde unter Punkt 10 folgendes beschlossen:
Nimmt ein Verein an Meisterschaftswettbewerben teil, so ist eine Teilnahme am Kreispokal Pflicht.
Nimmt ein Verein am Kreispokal teil, ist er nicht verpflichtet an Meisterschaften teilzunehmen.
Diese Regelung gilt nicht für die Wettbewerbe Damen und Herren Ü 50.
Bei Abmeldung der Teilnahme ist die Startgebühr trotzdem zu entrichten.
Ein unentschuldigtes „nicht antreten“ wird beim Kreissportgericht angezeigt.
08.11.2017 – Der Vorstand
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08.11.2017 Wolfgang Baschus