Zulassung der Sommerlaufsohle IFI-Nr. 16 in blaulila


Die Sommerlaufsohle mit der IFI-Nr. 16 in blaulila mit 39 – 41 Shore D darf ab 01.04.2018 auch
als glatte Sommerlaufsohle von den IFI-Vertragspartnern vertrieben werden.
Diese blaulila Sommerlaufsohlen müssen ein IFI-Laufsohlensiegel tragen.
Die Sommerlaufsohlen in blaulila dürfen dann auch in allen Wettbewerben außer den Jugendklassen
U16 und U19 gespielt werden.

Siehe Schreiben der IFI unter

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12.03.2018  Wolfgang Baschus